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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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- ANMELDUNG
Nach schriftlicher oder telefonischer Anmeldung wird dem Charterer der Chartervertrag zugesandt
- ÜBERNAHME DER YACHT
Das Boot wird dem Charterer zum vereinbarten Termin und Ort sauber übergeben.
Schiffszustand und Vollständigkeit der Ausrüstung werden anhand der Ausrüstungsliste genau überprüft und
durch Unterschrift bestätigt.
Der Charterer hat die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten , wenn das Boot nicht vereinbarungsgemäß übergeben wird.
Er erhält seine Chartergebühr zurück - andere Ansprüche bestehen nicht.
- RÜCKGABE
Der Charterer gibt das Boot in dem Zustand zurück in dem er es übernommen hat.
Er verpflichtet sich dieses zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zu tun , da sonst die entstehenden Kosten wie
Liegegebühren , Bootsrückführung und evtl Charterausfallkosten des Nachcharterers von ihm zu tragen sind.
Die Kaution beträgt 1000 €.
- KOSTEN WÄHREND DES TÖRNS
Das Boot wird vollgetankt übergeben . Der Charterer trägt während des Törns die Kosten für Häfen , Treibstoff usw.
- REPARATUREN - HAVARIEN
Treten während der Charterzeit Schäden auf , ist sofort der Vercharterer zu benachrichtigen.
Weitere Maßnahmen sind abzusprechen . Schäden durch Abnutzung zum Beispiel an Segeln bis 50 Euro können ohne
Absprache repariert werden. Gegen Quittung wird es vom Vercharterer zurückerstattet.
Sollten größere Schäden entstehen, oder andere Schiffe beteiligt sein, so ist das zuständige Hafenamt
oder die Wasserschutzpolizei zu benachrichtigen - ein Protokoll für die Versicherung zu erstellen sowie
Zeugen anzugeben.
- VERSICHERUNG
Während des Törns besteht von Seiten des Vercharterers eine Bootskasko und Haftpflichtversicherung.
- RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN
Der Chartervertrag kann vom Charterer storniert werden. Bereits gezahlte Gebühren werden jedoch nur
zurückgezahlt wenn ein neuer Charterer für den Törn gefunden wird.
Der Vertrag ist dann übertragbar. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
- BEFÄHIGUNG
Der Charterer oder ein ausdrücklich benanntes Crewmitglied muss Inhaber des Sportbootführerscheins -
See sein und über, für Boot und Seegebiet, ausreichende seglerische und navigatorische Kenntnisse verfügen.
Der Sportbootführerschein - See ist bei Antritt der Reise vorzulegen. Der Inhaber übernimmt die Verantwortung
für Boot und Besatzung.
- ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Charterer zahlt nach Erhalt des Chartervertrages 50% der Charter-Gebühr . Die Restzahlung wird 4 Wochen vor
Antritt der Reise fällig.
- GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist der Firmensitz des Vercharterers. Mündliche Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher
Bestätigung wirksam.
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